Die Knackpunkte bei den Incoterms – Kennen Sie Ihre Incoterms®

 

„Incoterms“ oder „Internationale Handelsklauseln“ sind seit 1923 ein wichtiger Bestandteil des internationalen Handels. Sie werden nach internationalem Recht von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Frankreich veröffentlicht und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Kammer regelmäßig aktualisiert.

Incoterms sind eine Reihe von Begriffen mit drei Buchstaben, die dazu dienen, die Risiken, Kosten und Aufgaben, die mit dem internationalen Transport und der Lieferung von Waren zwischen Verkäufer und Käufer verbunden sind, klar zu identifizieren und zuzuordnen. Die aktuelle Version der Klauseln (Ausgabe 2020) enthält elf verschiedene Handelsklauseln, die für verschiedene Transportarten verwendet werden. Heute verwenden Unternehmen, die nur intraeuropäischen Handel abwickeln, nur eine kleine Anzahl der Incoterms, da sie die Zollabfertigung oder die Zahlung von Einfuhrsteuern nicht in ihre Kaufverträge aufnehmen müssen.

Wenn das Vereinigte Königreich aus der EU austritt (egal unter welchen Bedingungen), wird sich das ändern. Die Incoterms werden nicht nur für den Transport der Waren wichtig und notwendig werden, sondern, was noch wichtiger ist, für die Zollabfertigung der Waren über das Zollanmeldesystem (HMRC). Die Incoterms bestimmen die Genauigkeit von Import- und Exportzollabfertigungstransaktionen und damit die korrekten Bewertungen der Produkte, die die Grundlage für die Berechnung von Zöllen und Steuern bilden. Die Incoterms entscheiden letztendlich darüber, wer für die Zahlung der Steuern und Abgaben, die für die Sendung anfallen, verantwortlich ist. Wenn der falsche Incoterm verwendet wurde, führt dies zu Fehlern beim HMRC – was die Zahlung zusätzlicher Steuern sowie mögliche zivilrechtliche Strafen zur Folge hat.

Heute wird der größte Teil des Handels mit der EU entweder unter EXW (ab Werk) oder DAP (Geliefert am Ort) für alle Import- oder Exportbewegungen gleichermaßen abgewickelt, es könnten jedoch auch eine Reihe anderer Klauseln verwendet werden.

Weitere Informationen zu den Incoterms erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Handelskammer oder über den folgenden Link.

Wenn die Übergangszeit am 31. Dezember 2020 um 23:00 Uhr GMT/24:00 Uhr MEZ abläuft und Sie entweder ein Exporteur oder ein Importeur sind, der für die Organisation des Transports und die Zahlung der Kosten verantwortlich ist, empfiehlt Nagel Langdons Ltd, nur eine begrenzte Anzahl von Incoterms, wie unten angegeben, zu verwenden. Wir haben unsere Informationen in Import- und Exportbewegungen unterteilt und unsere Ratschläge auf diejenigen beschränkt, die wir empfehlen und die vermieden werden sollten.

Importe von der EU in das Vereinigte Königreich - und umgekehrt

Empfehlung der Nagel-Group = FCA – Free Carrier Arrival (Benannter Lieferort)

„Free Carrier (benannter Ort)“ bedeutet, dass der Verkäufer die Waren auf eine von zwei Arten an den Käufer liefert:

1: wenn der benannte Ort das Betriebsgelände des Verkäufers ist, werden die Waren geliefert, wenn sie auf das vom Käufer bestimmte Transportmittel verladen werden

2: wenn der benannte Ort ein anderer Ort ist, werden die Waren geliefert

  • wenn sie auf das Transportmittel des Verkäufers verladen worden sind
  • sie den benannten anderen Ort erreichen
  • sie zum Abladen vom Transportmittel des Verkäufers bereit sind und
  • zur Verfügung des Transporteurs oder einer anderen vom Käufer benannten Person stehen

Export-/Importabfertigung unter „Free Carrier (benannter Ort)“ – FCA verlangt vom Verkäufer die Zollabfertigung der Waren für die Ausfuhr durch Ausstellung eines Ausfuhrbegleitdokuments (EAD). Dieses Ausfuhrbegleitdokument (EAD) muss den Waren bis zum Ausgangsort aus der EU (Hafen z.B. Calais/Rotterdam oder Eurotunnel-Terminal) beiliegen.


Nagel Langdons Limited empfiehlt dringend, diesen Incoterm für alle Warenbewegungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach der Übergangszeit und ab dem 01.01.2021 zu verwenden. Für all unsere Kunden, die derzeit beim Import von Waren in das Vereinigte Königreich auf der Basis ab Werk kaufen: Verhandeln Sie bitte mit all Ihren Lieferanten über eine Änderung des Incoterms in FCA.


Nicht empfohlen – bitte in jedem Fall vermeiden

EXW – ab Werk (Benannter Lieferort)

„Ab Werk“ bedeutet, dass der Verkäufer die Waren an den Käufer liefert

  • Der Verkäufer stellt dem Käufer die Waren an einem benannten Ort (z.B. einer Fabrik oder einem Lagerhaus) zur Verfügung
  • dass der benannte Ort das Betriebsgelände des Verkäufers sein kann oder auch nicht

Die Lieferung unter „Ab Werk“ erfolgt, wenn die Waren dem Käufer zur Verfügung gestellt und nicht verladen werden.

Die Ausfuhrzollabfertigung nach „Ab Werk“ erfolgt, wenn die Waren dem Käufer entweder auf dem Betriebsgelände des Verkäufers oder an einem anderen benannten Ort zur Verfügung stehen, typischerweise innerhalb der Zollhoheit des Landes des Verkäufers, aber nicht ausschließlich oder innerhalb derselben Zollunion; es besteht keine Verpflichtung für den Verkäufer, die Ausfuhrzollabfertigung zu organisieren. Ohne die Mitwirkung des Verkäufers an der Bereitstellung der notwendigen Informationen, die für die Ausstellung eines Ausfuhrbegleitdokuments (EAD), auch als Ausfuhrerklärung bezeichnet, erforderlich sind, kann kein Transport stattfinden.


Nagel Langdons Limited rät all seinen Kunden im Vereinigten Königreich dringend davon ab, diesen Incoterm nach der Übergangszeit für den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu verwenden. Bitte verwenden Sie immer den Incoterm FCA wie oben beschrieben.


Export vom Vereinigten Königreich in die EU - und umgekehrt

Empfehlung der Nagel-Group = DAP – Geliefert am Ort (Benannter Bestimmungsort)

„Geliefert am Ort“ bedeutet, dass der Verkäufer alle Risiken trägt in Zusammenhang mit der Lieferung der Waren an den benannten Bestimmungsort oder an den vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes.

Wenn die Waren dem Käufer zur Verfügung gestellt werden

  • auf dem ankommenden, zum Entladen bereiten Transportmittel
  • am benannten Bestimmungsort oder
  • dem vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes, falls ein solcher Punkt vereinbart wurde

Export-/Import-Abfertigung unter „Geliefert am Ort“ – DAP verlangt vom Verkäufer, dass er die Waren zur Ausfuhr zollamtlich abfertigt. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Einfuhrzollformalitäten zu erledigen, Einfuhrabgaben zu entrichten oder für Nachlieferungen durch Drittländer zu sorgen.


Nagel Langdons Limited empfiehlt dringend, diesen Incoterm für den Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nach der Übergangszeit zu verwenden.


Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie Waren exportieren und der Käufer für die Zollabfertigung verantwortlich ist, wir Sie bitten, den Käufer aufzufordern, sich vor der Abholung der Sendung mit uns in Verbindung zu setzen. Die Nagel-Group verlädt keine Sendungen, die Transitdokumente (TAD’s) benötigen, ohne vorherige Kenntnis des abschließenden Zollabfertigungsprozesses am Lieferort der Waren. Geschieht dies nicht, führt dies zu Verzögerungen beim Versand, was wiederum zusätzliche Kosten verursacht.

Nicht empfohlen – bitte in jedem Fall vermeiden!

DDP – Geliefert verzollt

„Geliefert verzollt“ bedeutet, dass der Verkäufer alle Risiken in Verbindung mit der Lieferung der Waren an den benannten Bestimmungsort oder an den vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes trägt.

Wenn die Waren dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, sind sie:

  • zollrechtlich für die Einfuhr abgefertigt, einschließlich Zahlung von Zoll und Mehrwertsteuer
  • auf dem ankommenden Transportmittel
  • bereit zum Entladen, am benannten Bestimmungsort oder
  • dem vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes, falls ein solcher Punkt vereinbart wurde

Die Export-/Import-Zollabfertigung unter „Geliefert verzollt“ -DDP erfordert, dass der Verkäufer die Waren für die Ausfuhr und die Einfuhr zollamtlich abfertigt und entweder alle Einfuhrzölle und die Mehrwertsteuer im Bestimmungsland entrichtet oder alle anderen Zollabfertigungsformalitäten durchführt.


Nagel Langdons Limited empfiehlt nicht, diesen Incoterm für den Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nach der Übergangszeit zu verwenden. Wenn Sie ein Lieferant für den Einzelhandel sind und diesen Incoterm verwenden müssen, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an uns unter customs@nagel-langdons.co.uk.


Unser nächstes Bulletin wird alle Aspekte der Import- und Exportverfahren in Bezug auf den Versand von POAO (Erzeugnisse tierischen Ursprungs) wie Milch, Fleisch, Fisch usw. behandeln.